Meine Länder

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Montag, 27. April 2020

Einen Verstoß gegen § 37 Abs. 4 Nr. 4 LWaldG BW

... wollte ich mir heute nicht leisten, nachdem ich vor ein paar Tagen schon fast Staatseigentum beschädigt hätte; also musste ich einen Umweg laufen bei meiner heutigen Tour durch den Wald.

Meine Mutter hatte heute eine Verabredung, also musste ich - auch an meinem heutigen Urlaubstag - zeitig aus dem Bett kommen, damit sie um mich um 9 Uhr nach Seebrugg kutschieren konnte ... Ich habe Wanderregel Nr. 1 (die ich schon zuvor ignoriert hatte) nun modifiziert, sodass nunmehr die Gemeinde Bonndorf im Schwarzwald nicht mehr betreten werden muss, wenn unterwegs ein Punkt berührt wird, der auf einer vorhergehenden Wanderung berührt wurde. Da die Schluchseeumrundung bisher ohne Berührungspunkt zu einer vorherigen Wanderung war, musste ich nun den Berührungspunkt herstellen, um das Versäumnis zu heilen (boah, das klingt heute nach einem juristischen Proseminar, aber keine Sorge, es wird besser ...) - also startete ich in Seebrugg exakt an dem Weg zwischen Jugendherberge und Strandbad, über den ich bei der Umrundung des Sees die letzten Meter gekommen war.

Ziel der heutigen Wanderung war mein Zweitwohnsitz in Bonndorf, da das mütterliche Taxi nicht mehr zur Verfügung stand - nein, ich lasse auch meine Mutter nicht mehr fahren, wenn sie Alkohol getrunken hat. Don't drink and drive! (Damit bin ich als vielgelesener Blogschreiber auch meiner sozialen Verantwortung nachgekommen ...)

Ich lief erst einmal zurück in Richtung Bundesstraße und geradeaus auf die Landstraße in Richtung Rothaus, nur um rechts in den Wald abzubiegen. Auf dem Weg nach Amertsfeld und Brünlinsbach auf Grafenhausener (Grafenhauser? Grafenhäusener?) Gemarkung querte ich noch zweimal die Landstraße (das entsprach aber der Führung des Wanderweges), blieb dann aber rechts der Landstraße und ging gemächlich den steilen Buckel (Hügel, für die, die des Alemannischen nicht mächtig sind) in Brünlisbach hoch.

Hier war ich schonmal gewesen, denn ich kam an der Brauerei in Rothaus heraus; wieder lief ich in Richtung Faulenfürst und dann rechts in den Wald auf diese lange, gerade Strecke in Richtung Bonndorf. Schon aus größerer Entfernung sah ich vor dem letzten der drei Schotterwegabschnitte etwas hängen, was verdächtig nach einer Waldsperrung aussah, und je näher ich kam, desto sicherer wurde ich.

Gemäß dem baden-württembergischen Waldgesetz (und das gilt, glaube ich, grundsätzlich auch in anderen Bundesländern) darf jeder den Wald zum Zwecke der Erholung betreten (§ 37 Abs. 1 Satz 1), das gilt auch für Wald, der in Privatbesitz ist, und ist daher eine Sondervorschrift (normalerweise darf ein Eigentümer von Grund und Boden ja den Zugang beschränken, wie er lustig ist ...). Es gibt aber eine Reihe von Sondervorschriften, die diesen Grundsatz einschränken, und dazu gehört § 37 Abs. 4 Nr. 4. Sinnvollerweise ist es nämlich während des Einschlages von Holz nicht zulässig, die betroffenen Waldwege zu betreten, und so war hier also ...

Nun denn, ich stand an der Kreuzung und musste mich entscheiden, ob ich nach links weiter in den Wald hinein oder nach rechts in Richtung Straße ging. Ein kurzer Blick auf meine Karte eröffnete mir, dass der Weg entlang der Landstraße wahrscheinlich sinnvoller (und, wie sich herausstellte, sogar unwesentlich kürzer!) sei ... Nun denn.

Es ist für einen Städter (und der bin ich nunmal geworden) ganz und gar ungewöhnlich, wenn man am Straßenrand läuft und von hinten schnauzen Laster mit fast 100 km/h (und Autos mit zum Teil mehr als 100 km/h) in kaum fünf Metern Abstand an einem vorbei, und, ehrlich gesagt, es ist auch ein bisschen beängstigend.

Ich nutzte daher jede Möglichkeit zur Abkürzung jenseits der Straße (dabei begegnete ich einem jungen Mountain-Biker, der für mich noch gut hörbar Musik in den Ohren hatte (knapp an der Grenze zur Ordnungswidrigkeit nach § 83 Abs. 2 Nr. 2 LWaldG BW, Mann ey!), aber am Ende waren es doch zwei Kilometer oder so, die ich erfolgreich versuchte, mich nicht umfahren zu lassen ...

Ich war froh, als es wieder in den Wald ging, aber bei der Strecke hinunter ins Steinatal (da bin ich jetzt in den letzten Wochen ziemlich oft auf die eine oder andere Weise aufgeschlagen) sehnte ich mir eine Bank herbei, um mein Mittagessen verzehren zu können. Allein, es kam keine ...

Die erste Sitzgelegenheit war um Punkt 12 Uhr ein Mäuerchen an der Steinasäge, und dort verzehrte ich ein vorzügliches Salamibrötchen und trank meine zweite (kleine!) Flasche Wasser aus, denn der zweite größere Anstieg des Tages wartete nun auf mich: die alte Steinasäger Straße hinauf nach Bonndorf ...

Nun denn, es war mühsam, aber erträglich, und trotzdem war ich froh, als ich endlich auf der relativ flachen Waldallee angekommen war. Ich kämpfte mich die letzten zwei Kilometer zurück durch die Vorstadt und schließlich zum Schloss, und der allererste Gang war unter die Dusche.

Die Dusche hatte ich mir nach über 14 Kilometern mit 265 Höhenmetern redlich verdient ... Den Rest des Tages verbrachte ich, Wunden leckend, daheim ...

In den letzten 23 Tagen habe ich 17 Wanderungen unternommen, von eher klein (5,21 km) zu zu lang (16,49 km ohne große Übung). Ich bin insgesamt 168 Kilometer gelaufen und habe 2749 Höhenmeter erklommen, wobei ich speziell der letzten Angabe nicht so ganz traue. Der höchste Punkt war bei 1.075 Metern kurz hinter Faulenfürst, der tiefste Punkte bei 407 Metern in Eggingen, und insgesamt war ich inzwischen auch schon fast 39 Stunden unterwegs.

Morgen soll es regnen, und wir bekommen Besuch, mal sehen, ob ich es komplett sein lasse oder doch eine kurze Runde drehe, wir werden sehen ...

Ein paar Fotos:

Flüsschen vor Amertsfeld

Brauerei Rothaus, sonst Ziel aller Träume, heute nur Zwischenstation

Umleitung

Gabelung im Wald (rechts hoch nach Ebnet, links runter ins Steinatal)

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