... ist für Personen, die weniger als 24 Stunden in ein Risikogebiet reisen (Ausnahme nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 CoronaEinreiseV), aufgrund der Rückausnahme in § 6 Abs. 4 CoronaEinreiseV ausgesetzt. Willkommen in Deutschland!
Was heißt das denn jetzt schon wieder (als Dokumentation für die Nachwelt)? Grundsätzlich unterliegen Menschen, die aus einem ("einfachen") Risikogebiet (wie der Schweiz) einreisen, der Anmelde-, Absonderungspflicht und Testpflicht nach § 3 bzw. § 4 bzw. § 5 Abs. 2 CoronaEinreiseV.
Allerdings sind in § 6 Ausnahmen von diesen Verpflichtungen geregelt, und zwar von § 3 und § 4 für diejenigen, die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder aber für weniger als 24 Stunden einreisen. Jetzt hätte man natürlich im ersten Satz § 6 nicht nur § 3 und § 4 aufnehmen können, sondern auch § 5 Abs. 2 (Testpflicht), aber nein, das wäre ja zu einfach gewesen, deswegen hat man die Ausnahme von § 5 Abs. 2 in den § 6 Abs. 4 geschrieben, und ich bin fast sicher, dass sie das erst vergessen hatten und dann mit heißer Nadel in die Verordnung geschrieben haben, die Leute im Gesundheitsministerium ... Wieso also einfach, wenn es auch umständlich geht?
Jedenfalls galt die CoronaEinreiseV gestern, an Christi Himmelfahrt, erstmals, sodass auch touristische und Einkaufsausflüge in die Schweiz seit gestern wieder zulässig sind (bei all den Verschärfungen, die es in letzter Zeit gab, war es sicher total sinnvoll, ausgerechnet am alkoholreichsten Feiertag des Jahres eine Lockerung einzuführen ...), aber wir waren ja ohnehin auf der sicheren Seite, weil meine Ersatzoma, meine Ma und ich uns gestern in Kreuzlingen mit Tochter und Schwiegersohn (und Hund!) getroffen haben, und Treffen mit Familie bzw. Freunden waren schon vorher - nach der strengeren baden-württembergischen Regelung - für bis zu 24 Stunden quarantänefrei möglich ...
So, ich werde diesen Text in drei Jahren wahrscheinlich lesen und mich fragen, was ich damals geraucht habe, aber das ist leider die volle Wahrheit ... Wieso man ein paar juristische Vorlesungen besucht haben muss, um die Regeln für etwas so Elementares wie die Einreise nach Deutschland (für Deutsche!) zu verstehen, ist eine Frage, die auch nur ein Jurist beantworten kann ...
Jedenfalls fuhren meine Ersatzoma, meine Ma und ich gestern um 10.40 Uhr mit dem Bus in Bonnd... Mit dem Bus?? Ja, die beiden Damen fuhren mit dem Baden-Württemberg-Ticket, sodass wir alle drei ein offenes Bierchen (oder vier) in Kreuzlingen trinken konnten, weil keiner mehr fahren musste - logisch, oder? Denn: Don't drink and drive!
Wir fuhren also um 10.40 Uhr in Bonndorf ab, stiegen in Neustadt in die S-Bahn nach Donaueschingen und dort in den Regionalexpress nach Konstanz. Wir hatten hin- und herüberlegt, ob wir noch nach Kreuzlingen weiterfahren (mit dem Baden-Württemberg-Ticket wäre das kostenlos gegangen, mit der BC 100 nicht), aber wir hatten uns mit den Schweizern geeinigt, dass wir in die "Alte Badi" gehen, und da war der Fußweg vom Konstanzer Bahnhof und vom Kreuzlinger Bahnhof praktisch gleich lang.
Wir kamen also in Konstanz an - und es fing an, in Strömen zu regnen. Na super! Auch in der Schweiz ist nur die Außengastronomie, öhm, ich meine natürlich die "Aussengastronomie", offen, und da ist es immer ein bisschen bescheiden, wenn es regnet ... (Auch wenn es immer noch Grenzsteine an der Staatsgrenze gibt, die immer wieder mein Herz aufgehen lassen, auch wenn ich diese Grenzsteine jetzt schon kannte ...) Wir kamen an der Kneipe an, stellten uns an und bekamen den Tisch prompt in dem Moment zugewiesen, als die beiden Schweizer (plus Hund) auch ankamen. "Den Tisch" ist nicht richtig, denn es gibt eine Beschränkung auf vier Personen in der Schweiz, sodass wir an zwei Tischen saßen, die - latürnich! - mit korrektem Abstand voneinander entfernt standen (und glücklicherweise unter einem Dach waren alles, später kam sogar noch die Sonne raus) ...
Wir aßen (assen) - wenn man schon am Bodensee ist - Fisch, der sehr lecker war. Die anderen tranken kleine Biere, ich dagegen trank "Kübel", so heißen halbe Liter offenbar im einen oder anderen Lokal in der Schweiz ... Passt ...
Wir liefen zurück zum Konstanzer Bahnhof (mit den Schweizern zusammen, die ja die 24-Stunden-Einreise-Ausnahme, ebenfalls in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 CoronaEinreiseV, auch nutzen konnten) und fuhren gemütlich über Donaueschingen zurück ... Wir fuhren noch bis Hinterzarten, weil an Feiertagen der Bus von Neustadt hoch nach Bonndorf nur alle zwei Stunden fährt, und ehe wir eine Stunde Wartezeit in Neustadt überbrückten, fuhren wir lieber noch ein bisschen weiter Bahn ...
Ich glaube, den beiden Damen hat es gestern auch mit dem Bus- und Zugfahren ganz gut gefallen, ja, es ist alles ein bisschen umständlicher als mit dem Auto, aber wenn man dann mit gutem Gewissen ein paar Bierchen trinken kann, wird das auch nicht so verkehrt sein.
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Das Wetter in Bonndorf in den letzten Tagen war regnerisch, sodass ich keine Wanderungen unternahm. Dafür habe ich vorgestern Abend mal einen kleinen Prospekt für die Rumänienreise gebastelt. Und das klingt alles ziemlich gut, so mit der Abreise am 4. September und der Rückkehr am 12. September, auch wenn ich das erstmal mit den Kolleginnen und dem Chef abklären muss, ob das arbeitstechnisch überhaupt sinnvoll machbar ist, aber das werde ich dann in den nächsten Tagen mal angehen.
Geplant ist jetzt, auf dem Hinweg in Wien zu übernachten und dann über Ungarn nach Hermannstadt (Sibiu) zu fahren. Dort wollen wir drei Nächte schlafen und an den beiden Tagen ein bisschen durch die Karpaten und Siebenbürger düsen ... Mal sehen, ob wir alles machen, aber Zielpunkte sind die Transfăgărășan-Straße zum Bâlea-See, die Schlösser Bran und Peleș sowie Kronstadt (Brașov) und Schäßburg (Sighișoara) ...
Wenn wir coronatechnisch einigermaßen unproblematisch in die Ukraine einreisen können, würden wir danach zu den Moldauklöstern fahren (das Moldovița-Kloster könnte es werden) und in Suceava, der nächstgrößeren Stadt mit vernünftigen Hotels übernachten ...
Am Folgetag ging es - wohl mit kleinem Abstecher nach Moldawien - dann in Richtung Lemberg in der Ukraine. Die Etappe am Tag darauf nach Krakau wäre eher kurz, sodass man wirklich noch ein paar Stunden Zeit in der Krakauer Altstadt hätte. Die vorletzte Etappe ginge zur Schneekoppe, über die die tschechisch-polnische Grenze verläuft, und von dort zur letzten Übernachtung in Görlitz. Von Görlitz aus würde ich dann mit dem Zug zurück nach Hannover fahren, während Jessi und Christian mit dem Auto weiter nach Kaiserslautern fahren würden.
Das klingt alles schon ziemlich gut ...
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Die Wochenenden nach meiner vollständigen Impfung könnte ich natürlich auch so verbringen, dass ich an einem Samstag nach Flensburg fahre und von dort mit dem City-Ticket bis ins dänische Krusau (Kruså), am darauffolgenden Sonntag nach Aachen und mit dem City-Ticket nach Vaals in den Niederlanden und nach Kelmis in Belgien, am darauffolgenden Samstag nach Perl und zu Fuß nach Schengen in Luxemburg und Apach in Frankreich sowie - als Highlight - am Sonntag dann nach Tschechien und Polen ...
Auf der Bahnstrecke Dresden-Zittau gibt es ein ganz kleines Stückchen, wo der (deutsche) Zug durch tschechisches Gebiet fährt, und ich werde dann unmittelbar vorher aussteigen, durch das tschechische Gebiet durchwandern und auf deutschem Gebiet wieder in den Zug einsteigen. In Zittau werde ich in den Zug nach Görlitz steigen; dieser Zug fährt teils über polnisches Territorium und hält auch am Bahnhof Krzewina Zgorzelecka, der aber gewissermaßen der Bahnhof der deutschen Gemeinde Ostritz ist. Das finde ich auch ziemlich lustig ...
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Man sieht also, die Planungen nehmen so langsam an Fahrt auf ... Flüge sind noch keine so ganz akut in der Überlegung, aber bis in zwei Monaten weiß man dann natürlich auch mehr, und dann sehen wir weiter.
Schnappschuss von der Seebrücke in Konstanz auf den Bodensee |
Grenzstein Nr. 1 Baden-Thurgau |
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